Lizenzbestimmung

Gewährleistung
Mängel der Software einschliesslich der Dokumentation und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Lizenznehmer innerhalb angemessener Zeit behoben. Da die Hardware in jedem Zielsystem einmalig ist, sind die Entwicklung von Treibern und anderer Softwareveränderungen und/oder Ergänzungen die für die Verwendung der Software auf einem speziellen Zielsystem erforderlich sind keine Softwarefehler. Ein Mangel liegt dann nicht vor, wenn die Software nicht auf einer geeigneten Hardware angewendet wird oder der Mangel nicht auf der Software als solcher beruht sondern auf Drittsoftware oder der Entwicklungstätigkeit des Lizenznehmers. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nachbesserung- bzw. Ersatzlieferung kann auch dergestalt erfolgen, dass der Anbieter dem Lizenznehmer einen Patch oder ein Work-around als Zwischenlösung zur Verfügung stellt, bis die Software unverzüglich mit dem nächsten Update, das das Problem löst, aufgerüstet wird. Der Lizenznehmer darf einen Anspruch auf Minderung der Gebühren nicht durch Abzug von den vereinbarten Gebühren durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Lizenznehmers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 542 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Der Lizenznehmer versichert, dass er das Zielsystem umfänglich getestet hat und dabei insbesondere darauf geachtet hat, dass seine Anwendung oder der Einsatz durch dritte Parteien nicht in körperlichen Schäden, Eigentumsverletzungen oder anderen Verletzungen, Schäden oder Ansprüchen resultieren kann.

Geld-zurück-Garantie für 60 Tage
Wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer dieser Kopie der Software sind und aus irgendeinem Grunde mit dem Produkt unzufrieden sind, können Sie innerhalb von 60 Tagen ab Empfangsdatum das vollständige Produkt zusammen mit dem Kaufnachweis an den Anbieter zurückschicken und erhalten den vollen Kaufpreis erstattet.

Garantie und Lizenzierung
Dieses Softwareprogramm und die dazugehörigen Dateien werden ohne Garantieleistungen verkauft. Pro eingetragenem Eichmeister ist eine Lizenz zu erwerben. Jeder Kanton und jedes Eichamt benötigt jedoch mindestens eine Lizenz auch dann, wenn das Programm in einer gemeinsamen Datenbank genutzt wird. Diese Bestimmung gilt auf für eichfremde Anwendungen.

Der Lizenznehmer ist für Installation, Datensicherung und Updating selbst verantwortlich.

Beschränkte Garantie
Der Anbieter gewährleistet für sechzig Tage ab Empfangsdatum, dass das Medium, auf dem die Software ausgeliefert wird, keine Material- und/oder Herstellungsmängel aufweist. Im Falle, dass das gelieferte Produkt dieser Garantie nicht genügt, besteht Ihr alleiniger Anspruch nach Wahl des Anbieters entweder im Ersatz der zusammen mit einem Kaufnachweis an den Anbieter innerhalb der Garantiezeit zurückgegebenen fehlerhaften Erzeugnisse oder in der Erstattung des bezahlten Kaufpreises.

Haftungsausschluss
Unabhängig davon, ob eines der hierin dargelegten Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt, ist der Anbieter in keinem Falle ersatzpflichtig für irgendwelche indirekten Folge- oder ähnlichen Schäden (eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn oder Verlust von Daten). Die aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, die Software zu verwenden, entstehen, selbst wenn der Anbieter von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden ist.

Einige Staaten erlauben die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung für Begleit- und Folgeschäden nicht, so dass die oben angeführte Beschränkung oder der Ausschluss für sie möglicherweise nicht zutrifft. In jedem Falle ist die Haftung des Anbieters auf den für die Software bezahlten Kaufpreis beschränkt. Der oben dargelegte Ausschluss und die Beschränkung sind unabhängig von Ihrer Annahme der Software.

Eigentumsrechte an der Software
Unsere Software wird sowohl durch das Urheberrecht und internationale Urheberrechtsbestimmungen als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Unsere Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert. Sie erwerben durch diesen Vertrag keinerlei Immaterialgüterrechte an der Software.